Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe

Suchtkrankheiten – ob Alkoholmissbrauch, Medikamentenabhängigkeit oder Essstörungen – machen vor Werkstoren und Bürotüren keinen Halt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Produktivität eines Unternehmens und das Betriebsklima. Maßnahmen zur betrieblichen Suchtprävention und konkrete Hilfe im Einzelfall werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger.

Sucht ist eine Krankheit, die jeden treffen kann. Sie hat Folgen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit, führt zur Verschlechterung des Betriebsklimas und gefährdet die Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch riskanten oder schädigenden Konsum von Suchtmitteln oder suchtbedingte Verhaltensweisen entstehen hohe gesellschaftliche und betriebliche Folgekosten.
Lag der Schwerpunkt der Aktivitäten in den Betrieben früher auf der Suchthilfe, so legen heutige Ansätze den Schwerpunkt auf die Suchtprävention sowie eine frühzeitige Intervention. Ansatzpunkte für betriebliches Handeln bieten sich bereits bei Suchtgefährdungen z. B. bei riskantem Suchtmittelkonsum bzw. Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.

Gleichzeitig werden Suchtprävention und Suchthilfe mit dem Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung verknüpft. Gefordert sind in Fragen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung daher neben der Unternehmensleitung in Abstimmung mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat vor allem auch Personalverantwortliche und direkte Vorgesetzte.

Gut eingeführte und systematisch angewandte betriebliche Suchtpräventionsprogramme treffen bei Führungskräften und Beschäftigten heute auf hohe Akzeptanz. Dazu zählen:

  • Vorbeugung gesundheitlicher Gefährdungen
  • Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz
  • Beratung und Hilfe bei Auffälligkeiten und Suchtproblemen

Sie wirken sich positiv auf das Geschehen im Betrieb aus und setzen Impulse für eine gesundheitsförderliche Betriebskultur.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Einführung und Umsetzung Ihres betrieblichen Suchtpräventionsprogramms, z. B.

  • bei Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Interessenvertretung,
  • Entwicklung sowie Implementierung einer Betriebsvereinbarung
  • Schulung von Vorgesetzten (Fachinformationen, Gesprächsführungstrainings)
  • Ausbildung von betrieblichen Ansprechpersonen für Suchtfragen (AfS)
  • Aufklärungskampagnen für Beschäftigte
  • sowie durch ein begleitendes betriebliches Beratungs- und Supervisionsangebot für Ihre Führungskräfte, Gesundheits- und Sozialberatung und Mitglieder der Interessenvertretung (BR/SBV/JAV)

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