Online-Sprechstunde / Coaching

Regelmäßig biete ich Online-Supervisionen sowie Coaching für Personen mit Beratungsaufgaben an (z.B. Betriebs- oder Personalrät*innen, Schwerbehindertenvertretungsmitglieder, Ansprechpersonen für Suchtfragen, Mitarbeitende von betrieblichen Sozial-/Gesundheitsberatungen):

 Ziel: Die Reflexion der eigenen Beratungspraxis

Supervision und Coaching dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität beratender Tätigkeit. Sie sind ein wertvolle Instrumente, um die eigene Beratungsarbeit zu hinterfragen, entsprechend weiterzuentwickeln und somit die eigenen Kompetenz zu verbessern. Regelmäßige, kontinuierliche Supervision zählt daher inzwischen zum fachlichen Standard beratender Tätigkeit.

Perspektivwechsel durch Interviewarbeit und supervisorische Fragestellungen helfen, Beobachtungs-, Deutungs- und Handlungsmuster wahrzunehmen, die eigenen Rolle zu reflektieren. Die teilnehmenden Personen dienen der/dem Fallgebenden zur Spiegelung der eigenen Sichtweise. Strukturierter Erfahrungsaustausch unterstützt beim Erkennen von Fallstricken oder blinden Flecken.

Anliegen können z.B. Fallarbeit, Problemlösung, Teamkonflikte usw. sein:

  • Was mache ich, wenn Anliegen von Betroffenen ins Stocken geraten?
  • Wie gehe ich mit unklaren BEM-Verfahren um?
  • Wie reagiere ich in schwierigen Gesprächssituationen?
  • Wie kann ich in der Beratungssituation meine eigenen Grenzen schützen?
  • Was mache ich, wenn ich in meiner Rolle als beratende Person von Führungskräften nicht wahrgenommen/nicht akzeptiert werde?
  • Wo hat meine Beratungsfunktion Grenzen?
  • Wie gehe ich mit Gefühlen um?

Termine: auf Nachfrage

Dauer :

  • der Supervisions-Workshops beinhaltet 3 Arbeitseinheiten á 90 Min.
  • im Online-Einzel-Coaching beinhaltet eine Arbeitseinheit 50 Min., die nach Bedarf um Einheiten von jeweils 30 Min. verlängert werden kann.

Kosten:

  • für den Supervisions-Workshop 250,- € plus MwSt.
  • für die Teilnahme an einer Online-Coaching-Sitzung 130,- €/Std. plus MwSt.
  • Der Preis für die Einzelsprechstunde /Einzelcoaching wird nach Zeitaufwand individuell berechnet

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsdaten. Die Einwahldaten über ZOOM erhalten Sie nach Zahlungseingang.

Für Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen (BR/PR, SBV, JAV) erfolgt die Teilnahme nach § 37.6 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX und erfordert einen entsprechenden Beschluss des Betriebsratsgremiums oder der SBV.
Für Selbstzahlende kann Coaching, Supervision und Beratung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.